Rechtsgebiet
Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz verändert Arbeitswelt und Alltag gleichermaßen und wirft neue Rechtsfragen auf. Welche Pflichten aus dem EU AI Act muss ich beachten? Wann muss ich KI-Inhalte kennzeichnen? Wem gehören die Rechte am Output, und wer haftet, wenn eine KI Fehler macht? Als Rechtsanwalt für Künstliche Intelligenz begleite ich Unternehmen, Anbieter und Anwender durch diese hochdynamische Materie: mit einer klaren Einordnung der Rechtslage und Lösungen, die sich im Arbeitsalltag umsetzen lassen.
Schwerpunkte
EU AI Act: Pflichten einordnen und umsetzen
Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689, englisch EU AI Act) ist seit August 2024 in Kraft und gilt schrittweise. Wie setze ich die EU-KI-Verordnung um? Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme nutzen oder entwickeln Sie, in welche Risikoklasse fallen sie, und sind Sie Anbieter oder Betreiber? Daraus ergibt sich, welche Pflichten Sie treffen – von Schulungen über Transparenz bis zur Dokumentation.
KI-Richtlinien für Unternehmen
Viele Beschäftigte nutzen KI-Werkzeuge oft ohne klare Regeln und ohne Kontrolle über den Verbleib der Daten. Eine interne KI-Richtlinie legt fest, welche Tools erlaubt sind, welche Daten eingegeben werden dürfen und wie Ergebnisse geprüft werden. Sie schützt Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten, hilft bei der Pflicht zur KI-Kompetenz und schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Vertragliche Absicherung des Einsatzes von KI und möglicher Risiken
Setzen Sie KI-Tools im Unternehmen ein? Ich kläre für Sie, wo Ihre Daten verarbeitet werden, ob sie ins KI-Training einfließen und ob Informations- und Dokumentationspflichten erfüllt sind. Dabei sind Datenschutz und Urheberrecht stets mitzudenken.
Häufige Fragen
Welche Pflichten aus dem EU AI Act muss ich beachten?
Das hängt von Ihrer Rolle und vom KI-System ab. Für Unternehmen, die KI einsetzen, gilt bereits die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten zu sorgen (Art. 4 KI-VO). Hinzu kommen Transparenzpflichten, etwa bei Chatbots und Deepfakes. Umfangreiche Pflichten treffen Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, zum Beispiel bei der Bewerberauswahl oder der Kreditvergabe. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Wie setze ich die EU-KI-Verordnung im Unternehmen um?
In drei Schritten: Erfassen Sie zunächst alle KI-Systeme, die Sie entwickeln oder nutzen. Ordnen Sie dann jedes System einer Risikoklasse zu und klären Sie Ihre Rolle als Anbieter oder Betreiber. Leiten Sie daraus die konkreten Pflichten ab – etwa Schulungen, Kennzeichnung, Dokumentation oder Verträge mit Anbietern – und legen Sie Zuständigkeiten fest. Eine interne KI-Richtlinie bündelt die Ergebnisse.
Wann muss ich KI-Inhalte kennzeichnen?
Die KI-Verordnung unterscheidet nach Rolle und Inhalt. Anbieter von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass erzeugte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt erkennbar sind. Wer als Betreiber Deepfakes erstellt – also realistisch wirkende Bilder, Videos oder Tonaufnahmen von Personen, Orten oder Ereignissen –, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden. Gleiches gilt für KI-generierte Texte, sofern diese nicht vor Veröffentlichung redaktionell geprüft werden. Chatbots müssen erkennen lassen, dass man mit einer KI kommuniziert. Hinzu kommen Vorgaben aus dem Wettbewerbsrecht und die Regeln von Plattformen wie Instagram oder YouTube.
Wem gehören die Rechte an KI-generierten Inhalten?
Ein Text, ein Bild oder Programmcode, der mit KI entstanden ist, ist nicht automatisch geschützt. Das deutsche Urheberrecht schützt nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen. Rein maschinell erzeugte Inhalte sind deshalb in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt und andere dürfen sie grundsätzlich frei nutzen. Anders kann es aussehen, wenn ein Mensch das Ergebnis maßgeblich gestaltet, auswählt oder überarbeitet. Daneben regeln die Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter, wer den Output wie verwenden darf. Und schließlich kann ein KI-Ergebnis Rechte Dritter verletzen, wenn es geschützte Werke erkennbar übernimmt. Ich berate Sie, wie Sie KI-Inhalte rechtssicher nutzen und Ihre Arbeitsergebnisse über Verträge absichern.
Wer haftet, wenn eine KI Fehler macht?
In der Regel derjenige, der die KI einsetzt und ihre Ergebnisse verwendet. Eine eigene EU-Richtlinie zur KI-Haftung gibt es nicht. Es gilt das allgemeine Haftungsrecht. Daher kommt es maßgeblich auf die vertraglichen Regelungen, die Haftung für Handlungen von Beschäftigten oder das Produkthaftungsrecht an. Ob Sie beim KI-Anbieter Rückgriff nehmen können, hängt vom Vertrag mit diesem ab. Deshalb lohnt es sich, Haftungs- und Freistellungsklauseln vor dem Einsatz zu prüfen.
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