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Rechtsanwalt Felix Heinkelein

Rechtsgebiet

Urheberrecht & Recht der digitalen Medien

In einer zunehmend digitalen Welt ist der rechtssichere Umgang mit kreativen Werken von zentraler Bedeutung: für Unternehmen, die Bilder, Texte und Videos nutzen, für Kreative, die ihre Rechte schützen möchten, und für Privatpersonen, die plötzlich eine Abmahnung im Briefkasten finden. Als Rechtsanwalt für Urheberrecht berate ich Sie vorausschauend, gestalte Lizenz- und Nutzungsrechtsverträge und wehre unberechtigte Forderungen ab.

Schwerpunkte

  • Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

    Eine Abmahnung kommt meist unerwartet: wegen eines Fotos auf der Website, eines Beitrags in sozialen Medien oder einer Datei, die über eine Tauschbörse geteilt wurde. Sie enthält in der Regel drei Forderungen: eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist häufig weiter gefasst als nötig und bindet Sie dauerhaft. Ich prüfe, ob der Vorwurf berechtigt ist, ob die geforderten Beträge angemessen sind und ob eine modifizierte Unterlassungserklärung genügt. Für Privatpersonen begrenzt das Gesetz die erstattungsfähigen Abmahnkosten in vielen Fällen deutlich (§ 97a Abs. 3 UrhG). Wichtig: Lassen Sie Fristen nicht verstreichen, setzen Sie sich frühzeitig mit mir in Verbindung.

  • Bildrechte und Fotos im Internet

    Bilder sind einer der häufigsten Anlässe für Streit im Urheberrecht. Ein Foto ist auch dann geschützt, wenn es ohne künstlerischen Anspruch entstanden ist. Wer ein Bild nutzen will, braucht eine Lizenz und muss deren Bedingungen einhalten, etwa zur Nennung des Urhebers. Zeigt ein Foto Personen, kommt das Recht am eigenen Bild hinzu: Eine Veröffentlichung ist dann grundsätzlich nur mit Einwilligung zulässig. Ich berate Fotografen, Agenturen und Unternehmen zu Bildrechten – und vertrete Sie, wenn Ihre Fotos ohne Erlaubnis verwendet werden.

  • Lizenz- und Nutzungsrechtsverträge

    Urheber verkaufen ihr Urheberrecht nicht, sie räumen Nutzungsrechte ein. Wie weit diese reichen, legt der Vertrag fest: einfach oder exklusiv, zeitlich und räumlich begrenzt oder unbegrenzt, für welche Medien und Zwecke. Unklare Formulierungen gehen oft zulasten des Erwerbers, denn im Zweifel gelten nur die Rechte als eingeräumt, die für den Vertragszweck erforderlich sind. Ich gestalte und prüfe Lizenz-, Verwertungs- und Agenturverträge für Kreative ebenso wie für Unternehmen, die Inhalte einkaufen oder in Auftrag geben.

  • Rechtssicher im Internet und auf Social Media

    Videos mit Hintergrundmusik, geteilte Memes, eingebettete Beiträge: In sozialen Medien verschwimmt die Grenze zwischen erlaubter und unerlaubter Nutzung schnell. Ich berate Unternehmen, Selbstständige und Content-Creator zum Umgang mit fremden Inhalten, zu Zitat und Parodie, zu den Regeln der Plattformen und zur Durchsetzung eigener Rechte, wenn Ihre Werke ohne Erlaubnis kopiert werden.

Häufige Fragen

Ich habe eine Abmahnung erhalten – was soll ich tun?

Nehmen Sie die Frist ernst, erfüllen Sie die Abmahnung aber nicht ungeprüft. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als nötig und bindet dauerhaft, meist verbunden mit einer Vertragsstrafe. Lassen Sie Anspruch, Erklärung und Kostenforderung prüfen, bevor Sie unterschreiben oder zahlen. Ignorieren sollten Sie eine Abmahnung dagegen nie.

Was ist geistiges Eigentum (Intellectual Property)?

Geistiges Eigentum – englisch Intellectual Property, kurz IP – ist der Oberbegriff für Rechte an immateriellen Gütern: an Werken, Erfindungen, Marken und Designs. Dazu zählen vor allem das Urheberrecht, das Patentrecht, das Markenrecht und das Designrecht. Anders als Patente, Marken und eingetragene Designs entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung eines Werks; eine Anmeldung ist weder nötig noch möglich. Der Hinweis „©“ ist deshalb keine Voraussetzung für den Schutz.

Darf ich Bilder aus dem Internet verwenden?

Nur, wenn Sie die nötigen Nutzungsrechte haben. Dass ein Bild frei abrufbar ist, heißt nicht, dass es frei genutzt werden darf. Auch bei Stockfotos und Creative-Commons-Lizenzen sind die Lizenzbedingungen einzuhalten – etwa zur Namensnennung.

Wie lange ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?

Grundsätzlich bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Für einzelne Leistungsschutzrechte, etwa an einfachen Lichtbildern, gelten kürzere Fristen.

Kontakt

Setzen Sie sich mit mir in Verbindung.

Schildern Sie kurz, worum es geht. Sie erhalten eine erste Einschätzung zum möglichen Vorgehen und zum Aufwand — ohne Verpflichtung zur Zusammenarbeit.