Rechtsgebiet
Vertragsrecht
Verträge begegnen uns täglich, oft ohne dass es uns bewusst ist. Bereits ein Handschlag kann einen rechtsverbindlichen Vertrag begründen, andere Verträge sind nur mit notarieller Beurkundung wirksam. Diese Spannbreite zeigt, wie wichtig eine fundierte rechtliche Begleitung ist. Als Anwalt für Verträge unterstütze ich Unternehmen und Privatpersonen von der ersten Verhandlung über die Gestaltung und Prüfung bis zur Beendigung eines Vertragsverhältnisses.
Schwerpunkte
Gestaltung von Verträgen und Vertragsklauseln
Ein guter Vertrag regelt nicht nur den Normalfall, sondern auch, was gilt, wenn etwas schiefgeht: bei Verzug, bei Mängeln, bei Streit über die Vergütung oder am Ende der Zusammenarbeit. Ich erstelle individuelle Verträge, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Vom Dienst- und Werkvertrag über die Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) bis zu Kooperations- und Rahmenverträgen. Muster aus dem Internet passen selten genau; oft fehlen gerade die Regelungen, auf die es im Streitfall ankommt.
AGB-Prüfung
Sind die AGB in Ordnung? Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer strengen gesetzlichen Kontrolle. Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen oder so überraschend sind, dass niemand mit ihnen rechnen musste, sind unwirksam – auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Ich prüfe Ihre AGB auf Wirksamkeit und passe sie an Ihr Geschäftsmodell an. Sollen Sie fremde AGB akzeptieren, zeige ich Ihnen, welche Klauseln Sie nachverhandeln sollten.
Verhandlung von Verträgen
Ich begleite Sie bei Vertragsverhandlungen, damit Ihre Interessen durchgesetzt und spätere Streitigkeiten vermieden werden. Dazu gehört, die Vorschläge der Gegenseite richtig einzuordnen, eigene Formulierungen einzubringen und die Punkte zu erkennen, bei denen sich Zugeständnisse lohnen und solche, bei denen sie teuer werden.
Häufige Fragen
Muss ein Vertrag schriftlich geschlossen werden?
In der Regel nicht – es gilt der Grundsatz der Formfreiheit, die meisten Verträge sind auch mündlich wirksam. Ausnahmen schreibt das Gesetz vor, etwa die notarielle Beurkundung beim Grundstückskauf (§ 311b BGB). Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Fassung trotzdem fast immer sinnvoll.
Sind die AGB in meinem Vertrag wirksam?
Unwirksam ist eine Klausel unter anderem dann, wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB) oder so ungewöhnlich ist, dass niemand mit ihr rechnen musste (§ 305c BGB). An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Ich prüfe für Sie, ob AGB wirksam einbezogen wurden und ob die Regelungen rechtmäßig sind.
Wie komme ich aus einem Vertrag wieder raus?
Das Gesetz kennt mehrere Wege, die sich in Voraussetzungen und Fristen deutlich unterscheiden:
- Kündigung: beendet Dauerschuldverhältnisse wie Miet-, Abo- oder Dienstverträge für die Zukunft – ordentlich mit Frist oder aus wichtigem Grund fristlos.
- Widerruf: Verbraucher können Verträge, die online, am Telefon oder an der Haustür geschlossen wurden, in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen.
- Anfechtung: beseitigt einen Vertrag rückwirkend, etwa bei einem Irrtum über den Inhalt der eigenen Erklärung oder bei arglistiger Täuschung.
- Rücktritt: kommt vor allem in Betracht, wenn die andere Seite mangelhaft oder gar nicht leistet.
- Aufhebungsvertrag: beendet den Vertrag einvernehmlich und lässt den größten Spielraum, etwa beim Zeitpunkt oder bei einer Ausgleichszahlung.
Welcher Weg in Ihrem Fall offensteht, prüfe ich anhand des Vertrags und der Umstände. Melden Sie sich rechtzeitig, damit keine Frist verstreicht.
Was ist der Unterschied zwischen Anfechtung, Widerruf und Kündigung?
Die Kündigung beendet ein Dauerschuldverhältnis für die Zukunft. Der Widerruf ist ein besonderes Recht von Verbrauchern, vor allem bei Online- und Haustürgeschäften, und erfordert keinen Grund. Die Anfechtung beseitigt einen Vertrag rückwirkend, setzt aber einen Anfechtungsgrund voraus, etwa einen Irrtum, eine arglistige Täuschung oder eine Drohung.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag – was ist der Unterschied?
Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung und an Fristen und Gründe gebunden. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Vertragsverhältnis einvernehmlich und lässt mehr Spielraum – etwa beim Zeitpunkt oder bei einer Ausgleichszahlung.
Kontakt
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Schildern Sie kurz, worum es geht. Sie erhalten eine erste Einschätzung zum möglichen Vorgehen und zum Aufwand — ohne Verpflichtung zur Zusammenarbeit.