Rechtsgebiet
Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht betrifft jeden in nahezu jeder Lebenssituation: beim Mietvertrag, beim Autokauf, beim Stromanbieter oder auf Reisen. Überall dort, wo Menschen Verträge schließen, Leistungen austauschen oder in Konflikt geraten, gelten zivilrechtliche Regeln. Als Rechtsanwalt für Zivilrecht nehme ich mir Zeit, Ihre Situation zu verstehen, erkläre Ihnen Ihre Rechte in verständlicher Sprache und gebe Ihnen eine klare Empfehlung, wie Sie vorgehen können – außergerichtlich oder, wenn nötig, vor Gericht.
Schwerpunkte
Kauf und Gewährleistung
Ein Mangel zeigt sich oft erst nach dem Kauf – beim Auto, beim Smartphone oder bei der neuen Küche. Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Händler, haben Sie zwei Jahre lang Anspruch auf Gewährleistung: Zunächst können Sie Reparatur oder Ersatz verlangen; gelingt das nicht, kommen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Zeigt sich der Mangel im ersten Jahr, wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag. Anders beim Kauf von privat: Hier kann die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Ich prüfe Ihre Ansprüche – als Käufer wie als Verkäufer – und setze sie gegenüber Händlern und Herstellern durch.
Schadensersatz
Ob Verkehrsunfall, beschädigtes Eigentum, ein Fehler eines Handwerkers oder eine Verletzung: Ich prüfe Ihren Anspruch auf Schadensersatz. Dieser hängt davon ab, ob jemand eine Pflicht verletzt hat, ob ihn ein Verschulden trifft und ob Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Ich prüfe Haftungsgrund und Anspruchshöhe, beziffere materielle Schäden und Schmerzensgeld und setze Ihre Ansprüche durch. Zuerst außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht.
Strom, Gas und Verträge des Alltags
Preiserhöhungen, unklare Abrechnungen, Kündigungen: Bei Energieverträgen, Handy- und Internetverträgen, Fitnessstudios und Abonnements geht es selten um große Beträge, aber oft um viel Ärger. Ich prüfe, ob eine Preiserhöhung wirksam ist, wann Sie kündigen können und ob eine Abrechnung stimmt.
Wohnen und Miete
Ich berate Sie zu Mängeln in der Wohnung, einer fragwürdigen Nebenkostenabrechnung oder Streit um die Kaution. Sie möchten Ihren Mietvertrag kündigen oder wurden vom Vermieter gekündigt? Ich prüfe Kündigungen, Mieterhöhungen und Abrechnungen, berate zur Mietminderung bei Mängeln und begleite die Rückgabe der Wohnung.
Häufige Fragen
Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?
Als Mieter kündigen Sie einen unbefristeten Mietvertrag schriftlich, mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter, die im Vertrag stehen (§ 568 BGB). Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate; die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat mitzählt (§ 573c BGB). Einen Grund müssen Sie nicht angeben. Abweichungen gelten etwa bei befristeten Mietverträgen oder einem vereinbarten Kündigungsverzicht.
Was muss ich tun, wenn ich eine Mahnung erhalten habe?
Ignorieren Sie diese nicht, aber zahlen Sie diese auch nicht ungeprüft. Ich prüfe für Sie, ob die Forderung überhaupt besteht, ob die Höhe stimmt und ob sie womöglich schon verjährt ist. Inkassoschreiben enthalten nicht selten überhöhte Gebühren. Anders ist ein gerichtlicher Mahnbescheid zu behandeln: Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Versäumen Sie die Frist, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen und daraus vollstrecken. Ich prüfe die Forderung, antworte für Sie und wehre unberechtigte Ansprüche ab – und helfe Ihnen umgekehrt, eigene Forderungen durchzusetzen.
Muss ich bei einem Privatverkauf Gewährleistung geben?
Grundsätzlich ja, denn die gesetzliche Gewährleistung gilt auch zwischen Privatleuten. Anders als Händler gegenüber Verbrauchern können Sie als privater Verkäufer die Gewährleistung aber vertraglich ausschließen, etwa mit der Formulierung „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Der Ausschluss hilft nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen oder eine Eigenschaft ausdrücklich zugesichert haben (§ 444 BGB). Auch Angaben in der Verkaufsanzeige können als vereinbarte Beschaffenheit gelten.
Welche Rechte habe ich bei einem Mangel in der Mietwohnung?
Zeigen Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich an (§ 536c BGB). Solange er besteht, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB), und der Vermieter muss ihn beseitigen. Die richtige Minderungshöhe ist Einzelfallfrage – wer zu viel kürzt, riskiert im schlimmsten Fall eine Kündigung.
Wann verjähren meine Ansprüche?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Mängelansprüche beim Kauf verjähren in der Regel schon zwei Jahre nach Übergabe der Sache.
Kontakt
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Schildern Sie kurz, worum es geht. Sie erhalten eine erste Einschätzung zum möglichen Vorgehen und zum Aufwand — ohne Verpflichtung zur Zusammenarbeit.